LPZ Kartensysteme in Villingen-Schwenningen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an; dies gilt auch, wenn lpz Kartensysteme GmbH anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch lpz Kartensysteme GmbH.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

1. An die bei Auftragserteilung jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten hält sich lpz Kartensysteme GmbH 3 Monate ab Auftragserteilung gebunden. Sind längere Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarung die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw. Preislisten.

2. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Abzug oder sonstige abweichend vereinbarte Nachlässe zzgl. der bei Auftragserteilung bzw. 3 Monate nach Auftragserteilung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nicht in den jeweils gültigen Preisen enthalten sind die Kosten für Verpackung, Porto, Nachnahme, Zoll u.ä. sowie Gebühren, Frachtkosten, Versicherungskosten oder sonstige durch die Versendung oder Verfrachtung bedingte Kosten.

3. Rechnungen sind zu den jeweils in der Rechnung ausgewiesenen Terminen fällig.

4. Bei Auslands- oder Wechselkursgeschäften gelten die jeweils am Verkaufsort gültigen Preise nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2.

5. lpz Kartensysteme GmbH behält sich die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich vor, deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- sowie Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

6. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung das Eigentum von lpz Kartensysteme GmbH.

7. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist lpz Kartensysteme GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.

8. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. lpz Kartensysteme GmbH ist berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu verlangen.

10. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Termine

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich in unserer Auftragsbestätigung als solche vereinbart werden.

2. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von lpz Kartensysteme GmbH oder eines ihrer Lieferanten sowie außergewöhnliche Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

3. Kommt lpz Kartensysteme GmbH mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.

4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn lpz Kartensysteme GmbH und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen. Evtl. bestehende Ersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferer tritt lpz Kartensysteme GmbH an den Kunden zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.

5. Macht der Kunde von vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung irgendwelcher Lieferzeiten oder Lieferfristen zu.

6. Will der Kunde - unbeschadet vorstehender Regelungen - einen vertraglich oder gesetzlich bestehenden Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens geltend machen und macht der Kunde das Entstehen eines solchen Verzugsschadens hinreichend glaubhaft, so wird die Höhe des Schadens auf 0,5% der jeweiligen Teillieferung bzw. nicht erbrachten Lieferung pro vollendete Woche, höchstens aber 5% des für die rückständige Lieferung vereinbarten Nettopreises beschränkt, und zwar des Teils der Lieferung, der wegen Verzugs nicht nutzbar ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Gewährleistung

1. Für Mängel der gelieferten Ware einschließlich Fehlen zugesicherter Eigenschaften leistet lpz Kartensysteme GmbH 6 Monate, für Ersatzteile 6 Monate Garantie.

2. Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 5.1 bezieht sich auf normalen Verschleiß. Sie entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Eingriffe an der von uns gelieferten Ware vornehmen. Die Gewährleistung entfällt ferner bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von lpz Kartensysteme GmbH liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn lpz Kartensysteme GmbH verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu untersuchen.

3. Im Falle eines Mangels nach Ziffer 5.1. ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich bei lpz Kartensysteme GmbH schriftlich und reproduzierbar anzuzeigen.

4. Gemäß Ziffer 5.1. und 5.3. gerügte Ware ist zum Zwecke der Überprüfung und Nachbesserung auf Kosten des Kunden an lpz Kartensysteme GmbH zu senden. lpz Kartensysteme GmbH ist verpflichtet, in berechtigten Fällen innerhalb der in Ziffer 5.1. genannten Fristen kostenlos Nachbesserung zu leisten. lpz Kartensysteme GmbH ist jedoch auch berechtigt, diese Nachbesserung durch Lieferung einer neuen, in Funktion und Leistung gleichwertigen Ware zu leisten.

5. Gelingt lpz Kartensysteme GmbH die in Ziffer 5.4. genannte Nachbesserung nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zugang der beanstandeten Ware, so ist der Kunde berechtigt, unter Wahrung der Rechte von lpz Kartensysteme GmbH gemäß Ziffer 5.3. nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages für die betreffende Ware zu verlangen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, soweit ein Fall gemäß Ziffer 5.2. vorliegt.

6. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, so hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und lpz Kartensysteme GmbH bestehende Verträge.

7. Für die Lieferung von Ausweiskarten gelten die zusätzlichen Bedingungen gemäß Punkt 6.

6. Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Ausweiskarten

1. Die technischen Hinweise zur Ausführung von Druckvorlagen sind in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.

2. Der Druck der Karten wird nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt. Bearbeitungsspuren, Farbunterschiede sowie geringfügige Abweichungen von den Lithoandrucken sind material- und verarbeitungsbedingt. Sie sind keine Fehler, die den Wert oder die Gebrauchseigenschaften der Ausweiskarten beeinträchtigen. Sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der Karten oder zu einem Preisnachlass und begründen auch keinen Schadenersatzanspruch.

3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und formelle Gestaltung der Karte verantwortlich. Er stellt diesbezüglich lpz Kartensysteme GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Dies bezieht sich auch auf urheber-, wettbewerbs- und namensrechtliche Fragen.

4. Die Lieferfrist beginnt mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Durch nicht rechtzeitige Druckfreigabe entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Mängelrügen zur Druckausführung müssen binnen 14 Tagen nach Auslieferung geltend gemacht werden.

6. lpz Kartensysteme GmbH ist berechtigt, auf eigene Kosten Archiv-, Muster- und Präsentationsstücke herzustellen und diese in diesem Sinne zu verwenden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei bestehenden Urheberrechten Dritter dafür ein unentgeltliches Nutzungsrecht eingeräumt wird.

7. Haftungsausschluss

Soweit in den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerung, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden werden, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragwertes. Der Kunde stellt lpz Kartensysteme GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder Haftungshöhe nach vorstehenden Bedingungen hinausgehen.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von lpz Kartensysteme GmbH an Dritte übertragen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen die Ansprüche von lpz Kartensysteme GmbH aufrechnen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder nicht mit diesem Vertrag zusammenhängen, gleich, ob diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, Leistungen zurückhalten, die er aufgrund dieses Vertrages schuldet.

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von lpz Kartensysteme GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der lpz Kartensysteme GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass lpz Kartensysteme GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für lpz Kartensysteme GmbH -eigene geschäftliche Zwecke auch innerhalb von lpz Kartensysteme GmbH verwendet. (§33 BDSG)

Erfüllungsort ist Villingen-Schwenningen, ausschließlicher Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen. lpz Kartensysteme GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.